Provenienz: Silber aus ehemals jüdischem Besitz

Im Bestand des Münchner Stadtmuseums Sammlung Angewandte Kunst befanden sich bis 2023 140 Silberobjekte aus der sogenannten Silberzwangsabgabe, die das Museum in den Jahren 1939 und 1940 vom Städtischen Leihamt erworben hatte. Grundlage war die reichsweit erlassene "Dritte Anordnung aufgrund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden" vom 21. Februar 1939. Diese zwang Jüdinnen*Juden, alle Gegenstände aus den Edelmetallen Gold, Silber und Platin bei den örtlichen Leihämtern abzuliefern. Für den Regierungsbezirk Oberbayern war das Städtische Leihamt in der Augustenstraße 20 in München zuständig. Allein in München summierten sich die abgegebenen Wertgegenständen auf nahezu zehn Tonnen. 

Die Leihämter organisierten die sogenannte "Verwertung" der eingelieferten Gegenstände und boten sie zum Verkauf an. Münchner Museen, die Stadtverwaltung und die Münchner selbst erhielten die Gelegenheit, Zier- und Tafelsilber weit unter Marktwert zu erwerben. Das Stadtmuseum hat in insgesamt sieben Ankäufen vor allem Tafelsilber von Münchner Silberschmieden des 18. und 19. Jahrhunderts aus diesem Bestand erworben. Insgesamt 212 Silberobjekte aus dieser Zwangsabgabe wurden zu einem deutlich unter dem Marktwert liegendem Grammpreis angekauft. 

Im Rahmen der Wiedergutmachungsverfahren nach 1945 gab das Museum 69 Silbergegenstände an die rechtmäßigen Eigentümer*innen zurück. Weitere drei Objekte gelten als Kriegsverluste. Die 140 verbliebenen Silberobjekte im Museumsbestand wurden 2012 in die Lost Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste eingestellt. Neue Aktenfunde im Jahr 2022 ermöglichten die Zuordnung von 137 der 140 Objekte zu 46 Familien. Seitdem ist das Münchner Stadtmuseum damit befasst, die Familiengeschichten zu recherchieren, nach Erb*innen zu suchen und die Objekte zu restituieren.
Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Silberobjekte aus der sogenannten "Silberzwangsabgabe".

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