Anfang des 19. Jahrhunderts gab es bayernweit noch 93 verschiedene Maßeinheiten für Flüssigkeiten. Der seit der Erhebung Bayerns zum Königreich 1806 zentralistisch geführten Verwaltung missfiel diese Unübersichtlichkeit. Zur Vereinheitlichung wurde 1809 die bayerische Maß eingeführt, die 1,069 Liter fasste. Den Behörden standen geeichte Maßgefäße mit der Aufschrift „BAIER.MAAS“ zur Verfügung, mit denen unter anderem die Schankgefäße kontrolliert wurden. Diese Maßgefäße waren so häufig im Einsatz, dass sich der Begriff auf die Maß Bier und den Maßkrug übertrug.