Im Mai 1995 beschloss das Verwaltungsgericht München, dass die Waldwirtschaft von Wirt Sepp Krätz in Grosshesselohe aufgrund einer Klage der Anwohner wegen Lärmbelästigung abends bereits um 21:30 Uhr schließen müsse. Am 12. Mai fand daraufhin - organisiert vom Verein zur Erhaltung der Biergartentradition und unterstützt von den Brauereien und der Presse - auf dem Münchner Marienplatz eine Demonstration, genannt „Biergartenrevolution“, mit 25 000 Teilnehmern statt. Nach 1844 und 1848 war dies die dritte Bier-Revolution in München. Die Bayerische Staatsregierung war von diesem klaren Votum der Bevölkerung beeindruckt und reagierte: Schon nach einer Woche wurde die Bayerische Biergartenverordnung erlassen, in der geregelt ist, dass traditionelle Biergärten bis 23 Uhr geöffnet bleiben dürfen.
Creditline
Münchner Stadtmuseum, Sammlung Stadtkultur
Zitiervorschlag / Permalink
Schärpen "1. Bayerische Biergartenrevolution", 1995, Textil, 15 cm
x 198 cm, Münchner Stadtmuseum, Sammlung Stadtkultur
https://sammlungonline.muenchner-stadtmuseum.de/objekt/schaerpen-1-bayerische-biergartenrevolution-10151019